FÖRDERUNG

KIDS LOVE MUSIC

UNSER VEREINSZIEL

Als gemeinnütziger Verein ist es unser Ziel jedem Menschen, unabhängig von seinem sozialen Stand, die Musik näherzubringen. Insbesondere Kinder und Jugendliche profitieren vom Musizieren, da es sie in ihrer kreativen Entwicklung fördert und auch Selbstvertrauen aufbaut. Das gemeinsame Musizieren fördert zudem das soziale Miteinander.

Kinder und Jugendliche, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um am Musikunterricht teilzunehmen, sollten nicht von vornherein von einer wichtigen Möglichkeit zur Persönlichkeitsentwicklung ausgeschlossen werden! Daher arbeiten wir mit dem Sozialfonds „Kids Love Music e.V.“ [Link: https://www.kids-love-music.de/] zusammen, um eben auch sozial schwächeren Familien den Musikunterricht zu ermöglichen.

ÜBER KIDS LOVE MUSIV e.V.

„Jeder hat ein Recht auf Bildung, doch nicht jeder kann sein Recht auf Bildung verwirklichen. Leidtragende sind oft Kinder und Jugendliche jener Eltern, die es sich finanziell nicht leisten können, ihren Sprösslingen die Teilnahme an außerschulischen Bildungsangeboten zu ermöglichen.

Der Sozialfond „Kids love Music“ widmet sich der Lösung dieses Problems und unterstützt Kinder und Jugendliche finanziell benachteiligter Eltern. Wir helfen da, wo Hilfe benötigt wird.“

Quelle: https://www.kids-love-music.de/ueber-uns/

WEM STEHT DIE FÖRDERUNG ZU?

Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sind förderberechtigt.

Was ist die Voraussetzung für eine Förderung?

Für die Bewilligung einer Förderung, ist der Nachweis über die finanzielle Notlage der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Eine Bescheinigung darüber, dass staatliche Leistungen (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder ähnliche Leistungen) in Anspruch genommen werden genügt in der Regel. Nach Ablauf der Gültigkeit des Bescheids muss unaufgefordert ein neuer Nachweis vorgelegt werden. Bei Änderungen ist der neue Bescheid ebenfalls unaufgefordert vorzulegen.

In welcher Höhe wird gefördert?

Je nach finanzieller Lage ist eine Förderung in Höhe von 30% bis 50% Rabatt auf den regulären Unterrichtspreis möglich.

Wie beantrage ich eine Förderung?

Uns wird ein Nachweis (z.B. Bescheid vom Jobcenter) über die finanzielle Notlage zwecks Prüfung und Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt.

Auch wenn keine Sozialleistungen bezogen werden, aber dennoch eine finanzielle Notlage entstanden ist, besteht die Möglichkeit der Förderung. Die Notlage muss begründet und nachgewiesen (Vorlage Einkommensnachweise) werden.

Nach erfolgter Prüfung wird eine Zu- oder Absage zur Förderung per E-Mail versendet.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Schule für Musik e.V.
Querweg 24 33098 Paderborn
Telefon: 05251 / 76613 ・Mail: info@schulefuermusik.de

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